In seiner epochalen, als Buch erschienenen Vorlesungsreihe How to Do Things with Words von 1955 hat der britische Philosoph John L. Austin letztlich u.a. festgestellt, dass von der Aufklärung geprägte Menschen zwar nicht mehr an Magie glauben, sie aber nach wie vor regelmäßig praktizieren.[i] Wenn bspw. eine Standesbeamtin die Worte spricht „hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau“, so gilt die Ehe auf wundersame Weise ab exakt diesem Moment als rechtsverbindlich. Sie muss dazu heutzutage nicht einmal mehr vollzogen werden und auch Trauzeug:innen sind inzwischen nicht mehr zwingend notwendig. Somit sind die von der Standesbeamtin gesprochenen Worte von einer magischen Formel phänomenologisch quasi nicht zu unterscheiden.

In vielen südafrikanischen Kulturen ist das jedoch anders. Eine anerkannte Trauungszeremonie kann hier keinesfalls ohne vorherige lobola stattfinden. Dabei handelt es sich um das Brautgeld, welches i.d.R. dem Gegenwert einer zu vereinbarenden Anzahl von Rindern entspricht und von der Familie des Bräutigams typischerweise an einen Onkel der Braut gezahlt wird, stellvertretend für dessen Familie bzw. Clan. Ob es sich hierbei womöglich um eine Entschädigungszahlung an die Schwiegerfamilie handelt für die durch Heirat verlorengehende Arbeitskraft, wie bisweilen gutmütig unterstellt wird, lässt sich kaum rekonstruieren. Die mündlichen Überlieferungen zu dieser Praxis sind vielfältig und schriftliche Zeugnisse aus der Zeit vor Ankunft der Europäer:innen im südlichen Afrika nicht vorhanden.

Eine weiterer Brauch legt jedoch die Vermutung nahe, dass viele Südafrikaner:innen in der lobola eher den Erwerb einer Person sehen, welche folglich fortan als Eigentum der Familie zu betrachten ist, in die sie einheiratet. Der Name des besagten Brauchs ist ukukotiza. Gemeint ist damit die Phase zwischen Verlobung bzw. den lobola-Verhandlungen und der Hochzeit, in der die Braut als Dienerin, um nicht zu sagen Sklavin, im Haus der künftigen Schwiegermütter und/oder sonstiger Familienmitglieder des Bräutigams zu fungieren hat. Während dies zwar einerseits die Möglichkeit bietet, einander besser kennenzulernen und eine Beziehung zueinander aufzubauen, so wird ukukotiza von einigen werdenden Schwiegermüttern und anderen Familienangehörigen immer wieder dazu genutzt, sadistische Fantasien auszuleben, die betreffende Braut also nicht nur zu prüfen, sondern bloßzustellen. Diese Form der Gängelung ist immerhin so häufig, dass die seit Anfang 2022 gesendete Reality-Show Makoti, Are You the One?, welche junge Frauen während ihrer ukukotiza mit der Kamera begleitet, sie regelmäßig dokumentiert.[ii]

Auffällig ist angesichts der Traditionen rund um ukukotiza vor allem die Tatsache, dass regelmäßig zwar Frauen auf diese Weise ausgenutzt werden, Männer jedoch nie. Obwohl also in diesem Fall die psychische Gewalt für gewöhnlich nicht direkt von Männern ausgeht, so handelt es sich doch zweifelsohne um ein Instrument, welches das vorherrschende Patriarchat stützt. Deutlich wird das darüber hinaus daran, dass das Dienerinnendasein für die Braut mit der Hochzeit für gewöhnlich keineswegs endet. Vielmehr ist es so, dass ab dem Zeitpunkt der Verlobung eine bestimmte Form der Höflichkeit bzw. Unterwürfigkeit eingeübt wird, die dann ein Leben lang beibehalten werden soll. Mitunter äußert sich dies sogar sprachlich. Während eine Frau also z.B. bis zum Beginn der ukukotiza gewöhnliches isiZulu gesprochen hat, wird ab diesem Zeitpunkt erwartet, dass sie sich in isiHlonipho ausdrückt.[iii] Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Sprache im engeren Sinn, sondern vielmehr um ein kompliziertes System aus Höflichkeitsfloskeln und Titeln, welches – positiv formuliert – Respekt oder – negativ formuliert – die eigene Unterlegenheit zum Ausdruck bringen soll.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das Problem geschlechtsbezogener Gewalt nicht isoliert von kulturellen Wertvorstellungen und Bräuchen betrachtet werden kann. Vielmehr ist es so, dass der manifesten Gewalt gegen Frauen und Mädchen i.d.R. bereits misogyne Strukturen und gesellschaftliche Marginalisierung vorausgehen. Zwar lässt sich die Phase der ukukotiza von den Beteiligten sowohl negativ als auch positiv gestalten, allerdings hat die Braut selbst hierauf den geringsten Einfluss. Sie ist letzten Endes der Familie ausgeliefert, in die sie einzuheiraten gedenkt. Immerhin verlangt des aber noch immer die Zustimmung der Braut. Selbst das ist allerdings, vor allem in ländlichen Gebieten, nicht immer der Fall wie eine Praxis namens ukuthwala zeigt. Um Intention und Durchführung dieses Brauchs besser einordnen zu können, lohnt es sich, zunächst einmal die Hintergründe desselben zu betrachten, was im Folgenden geschehen soll.

Die wohl paradigmatischste aller Liebesgeschichten des westlichen Kulturkreises dürfte die von Romeo und Julia sein. Bekanntermaßen geht es in der gleichnamigen Tragödie um zwei Liebende aus verfeindeten Clans, die sich entgegen dem Willen ihrer jeweiligen Herkunftsfamilien für die romantische Liebe entscheiden, was schließlich in der Katastrophe endet.[iv] Laut Robyn Dixon dient bzw. diente ukuthwala u.a. dazu, genau solche Katastrophen zu vermeiden und auch unkonventionelle Ehen zu ermöglichen.[v] Konkret bedeutet(e) das, dass eine junge Frau mit deren vorheriger Einwilligung vom designierten Bräutigam entführt wird, um auf diese Weise lobola-Verhandlungen mit der Familie der künftigen Braut zu erzwingen. Diese Praxis war in vergangenen Jahrhunderten nie weit verbreitet, jedoch grundsätzlich bekannt und gesellschaftlich toleriert. Bemerkenswert ist allerdings auch hier ein geschlechtsbezogenes Ungleichgewicht: der Entführer ist immer männlich, die Entführte immer weiblich. Niemals umgekehrt. Diese einseitigen Machtverhältnisse dürften einen immensen Anteil an der Entwicklung bzw. Perversion der ukuthwala-Praxis gehabt haben hin zu dem, was heute als ukuthwala intombi bekannt ist.

Das Wort intombi aus der Sprache der amaZulu bedeutet „Mädchen“ und bringt zum Ausdruck, dass auf die oben beschriebene Weise Entführte heutzutage oftmals gar nicht volljährig sind. Gemäß dem südafrikanischen Department of Justice and Constitutional Development werden teilweise bereits neunjährige Mädchen gekidnappt und verheiratet.[vi] Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Zwangsverheirateten ihre Ehemänner bzw. Entführer vorab häufig überhaupt nicht kennen und somit, entgegen der ursprünglichen ukuthwala-Praxis, ihre vorherige Zustimmung gar nicht geben können. Vielfach wird das inzwischen gängige Prozedere daher zurecht als marry-your-rapist law bezeichnet. Ein solches Vorgehen steht zwar im Gegensatz zur südafrikanischen Verfassung, jedoch, nach Auffassung vieler Entführer, die häufig christlichen Konfessionen angehören, keineswegs im Gegensatz zur Bibel.

In der Tat lässt sich auf den ersten Blick aus Dtn 21,10-14 eine grundsätzliche Möglichkeit zum Brautraub ableiten und aus Dtn 22,28-29 die Verpflichtung zum Schließen der Ehe, sobald diese – mit oder ohne Zustimmung der Partnerin – physisch vollzogen wurde.

Bei genauerer Betrachtung fallen allerdings eine ganze Reihe von Unterschieden zwischen der in Südafrika teilweise üblichen Praxis und den genannten Texten auf. So bezieht sich Dtn 21,10-14 bspw. konkret auf den Kriegsfall, während sich Südafrika hingegen keineswegs im Kriegszustand befindet. Gegen die Anwendbarkeit des Textes im südafrikanischen Kontext spricht des Weiteren die Tatsache, dass Dtn 21,10-14 die Mischehe zwischen einem Israeliten und der Angehörigen eines von Israel besiegten Volkes beschreibt, während im Falle von ukuthwala Bräutigam und Braut üblicherweise derselben Ethnie angehören. Darüber hinaus lassen auch drei rezeptionsgeschichtliche Fakten die biblisch-theologische Legitimation von ukuthwala intombi absurd erscheinen. Erstens, schon in der Bibel selbst fehlen Beispiele dafür, dass Dtn 21,10-14 je in der Praxis angewendet wurde. Tatsächlich ist es sogar so, dass nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil alle Mischehen zwischen Juden und nichtjüdischen Frauen aufgelöst wurden.[vii] Zweitens, nach Ansicht von Raschi (Rabbi Schlomo ben Jizchak, 1040/41-1105), der als eine der größten Autoritäten in puncto Bibelauslegung innerhalb des Judentums gilt, leitet das „wenn“ in Dtn 21,14 („Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; […]) nicht etwa einen Konditionalsatz ein, sondern einen Temporalsatz.[viii] Seinem Verständnis nach sind also zur Scheidung führende Differenzen im Falle einer durch Brautraub zustande gekommenen Ehe unausweichlich. Als Konsequenz hieraus untersagt er, und ihm folgend faktisch alle Strömungen des heutigen Judentums, die Praxis des Brautraubs grundsätzlich. Drittens, nicht nur innerhalb der jüdischen Tradition ist Brautraub unzulässig, sondern auch innerhalb der christlichen. So verbietet etwa das kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche strikt jede Form der Ehe zwischen einem Entführer und einer Entführten.[ix]

Ähnlich verhält es sich auch mit dem vermeintlichen marry-your-rapist law in Dtn 22,28-29. Während unter Exeget:innen bis heute umstritten ist, ob es in diesen Versen überhaupt um Vergewaltigung geht, so wies bereits der jüdische Universalgelehrte Moses Maimonides (ca. 1135-1204) darauf hin, dass sich aus einem wie auch immer gearteten, vorehelichen Sexualkontakt keineswegs zwangsläufig eine Heirat ergeben muss.[x] Entscheidend hierfür seien vor allem die Zustimmung des Brautvaters und natürlich nicht zuletzt die der Braut selbst.[xi] Somit lässt sich feststellen, dass der Tora Zwangsehen fremd sind und sich Bräuche wie ukuthwala folglich biblisch-theologisch auch nicht rechtfertigen lassen.

Es stellt sich daher die Frage, woher die oben skizzierten, patriarchal-sexistischen Bräuche, Ideen und Weltbilder stammen und wie diese so erfolgreich weiter tradiert werden können. Eine nicht unwesentliche Rolle dürften hierbei Lektionen in Sachen Männlichkeit und Geschlechterrollen spielen, wie sie – nicht ausschließlich, aber sehr verstärkt – im Rahmen von ulwaluko stattfinden.[xii] Hierbei handelt es sich um ein Initiationsritual für männliche Jugendliche, das typischerweise im Juni oder Dezember, also während der südafrikanischen Schulferien, stattfindet, sich über mehrere Wochen erstreckt und die Heranwachsenden auf das Mannsein vorbereiten soll.[xiii] Insbesondere im Ostkap aber auch in KwaZulu-Natal werden die jungen Leute hierfür an abgeschiedene Orte, i.d.R. bewaldete Berge, gebracht, wo sie unterrichtet, vor allen Dingen aber beschnitten werden. Dieser Eingriff wird jedoch ohne medizinisches Fachpersonal und häufig unter Missachtung hygienischer Mindeststandards durchgeführt. Die Folgen sind dementsprechend verheerend: seit 1995 starben allein im Ostkap mindestens 1.133 Jugendliche während oder kurz nach ihrer ulwaluko[xiv] – die geschätzte Anzahl der durch Komplikationen während des Rituals notwendig gewordenen Penisamputationen ist sogar etwa doppelt so hoch.[xv] Es zeigt sich also vielleicht nirgends so deutlich wie hier, dass die Leidtragendenden toxischer Männlichkeit keineswegs nur Frauen sind. Offensichtlich sind viele männliche Jugendliche bereit, für ihre Männlichkeitsideale – oder die ihrer Herkunftsfamilien – das eigene Leben aufs Spiel zu setzen und lehnen die Durchführung der Zirkumzision unter medizinischer Aufsicht im Rahmen von ulwaluko aus Angst vor sozialer Marginalisierung sogar ausdrücklich ab.[xvi]

Besonders besorgniserregend ist, dass Initiationsrituale, die dem oben beschriebenen ähneln, mittlerweile zum Teil auch innerhalb von Volksgruppen durchgeführt werden, in denen derartige Bräuche eigentlich gar keine Wurzeln haben. In persönlichen Gesprächen wurde mir berichtet, dass es mitunter sogar vorkommen kann, dass männliche Teenager ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten de facto entführt, unterrichtet und beschnitten werden. Anschließend wird allerdings von den Familien der Jugendlichen erwartet, für deren Unterbringungs- und Verpflegungskosten während des Initiationsrituals aufzukommen.

Unweigerlich stellt sich also die Frage, wie es gelingen kann, junge Menschen besser vor toxischer Männlichkeit zu schützen, die in den oben genannten Fällen – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – zu physischer, psychischer sowie sexueller Gewalt führt oder führen kann. Es handelt sich hierbei jedoch keineswegs um eine spezifisch südafrikanische Frage. Während zwar die Bräuche und Traditionen rund um ukukotiza, ukuthwala und ulwaluko genuin südafrikanisch sind, so betreffen diese einerseits glücklicherweise nicht die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Südafrika. Andererseits werden Minderjährige in Südafrika in anderen Bereichen ohnehin sehr viel effektiver vor Gewalt und sexueller Ausbeutung geschützt als etwa in Deutschland. Ein Beispiel hierfür ist die jeweilige Gesetzeslage bzgl. Pornografie. Obwohl deren Verbreitung zwar in beiden Ländern grundsätzlich legal ist, so ist sie in Südafrika doch wesentlich stärker reglementiert. Bspw. ist es in Südafrika nicht erlaubt, pornografische Inhalte im Internet zur Verfügung zu stellen, da hier eine Altersverifikation der beteiligten Darsteller:innen praktisch nicht möglich ist.[xvii] Wie hingegen eine Undercover-Recherche bei der Pornoplattform xHamster in Deutschland gezeigt hat, tauchen dort regelmäßig Bilder und Videos auf, die ohne Einwilligung der dargestellten Personen hochgeladen wurden und/oder Minderjährige zeigen – bislang ohne juristische Konsequenzen.[xviii]

Es zeigt sich also, dass der Weg hin zu einem effektiven Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere bei Minderjährigen, sowohl in Südafrika als auch in Deutschland noch ein weiter sein wird. Ein Bewusstsein für die bestehende Problematik zu entwickeln, ist aber mit Sicherheit ein wichtiger, richtiger und notwendiger Schritt in diese Richtung.


[i] Vgl. Austin, John L. 1986. Zur Theorie der Sprechakte (How to Do Things with Words). Übersetzt von Eike von Savigny. Ditzingen: Reclam.

[ii] Vgl. ‚Makoti, Are You the One?’: New Reality TV Show Coming in Jan 2022 [online]. 2021. The Citizen. 10. Dezember. Verfügbar unter: https://www.citizen.co.za/entertainment/tv/2939690/makoti-are-you-the-one-new-reality-tv-show-coming-in-jan-2022/

[iii] Luthuli, Thobekile Patience. 2007. Assessing Politeness, Language and Gender in Hlonipha. Master of Arts in Linguistics. University of KwaZulu-Natal, Durban. Verfügbar unter: https://researchspace.ukzn.ac.za/bitstream/handle/10413/1567/Luthuli_Thobekile_P_2007.pdf?sequence=1

[iv] Shakespeare, William. 2021. Romeo und Julia: Tragödie in fünf Aufzügen. Übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. München: Anaconda.

[v] Dixon, Robyn. 2012. Bride Abductions ‚a Distortion’ of South Africa’s Culture. Los Angeles Times. 12. Juli. Verfügbar unter: https://www.latimes.com/archives/la-xpm-2012-jul-12-la-fg-zulu-women-20120712-story.html

[vi] Department of Justice and Constitutional Development. 2015. Ukuthwala [online]. Pretoria: Department of Justice and Constitutional Development. Verfügbar unter: https://www.justice.gov.za/brochure/ukuthwala/ukuthwala.html

[vii] Esra 10

[viii] Sifrei Devarim 214,1

[ix] Ayrinhac, Henry Amans. 1918. Marriage Legislation in the New Code of Canon Law. New York: Benzinger Brothers. S. 160-161.

[x] Maimonides. 1919. Guide for the Perplexed. Übersetzt von M. Friedländer. London: Routledge. S. 374.

[xi] Vgl. Ex 22,15-16

[xii] Vincent, Louise. 2008. ‚Boys Will Be Boys’: Traditional Xhosa Male Circumcision, HIV and Sexual Socialisation in Contemporary South Africa. Culture, Health & Sexuality 10(5): 431-446.

[xiii] Hadithi Africa. 2019. Ulwaluko; An Ancient Initiation Rite Practised by the amaXhosa of South Africa [online]. Verfügbar unter: https://hadithi.africa/ulwaluko-an-ancient-initiation-rite-practised-by-the-amaxhosa-of-south-africa/

[xiv] Rijken, Dingeman J. 2019. Initiation Deaths in the Eastern Cape [online]. Verfügbar unter: http://www.ulwaluko.co.za/Problems_files/Statistics.pdf

[xv] Rijken, Dingeman J. 2014. Ulwaluko: Problems [online]. Verfügbar unter: http://www.ulwaluko.co.za/Problems.html

[xvi] Peltzer, Karl & Kanta, Xola. 2009. Medical Circumcision and Manhood Initiation Rituals in the Eastern Cape, South Africa: A Post Intervention Evaluation. Culture, Health & Sexuality 11(1): 83-97.

[xvii] Veerster, Aimee-Lee. 2018. What Does the Law Say About Pornography in South Africa? Witbank News. 22. Oktober. Verfügbar unter: https://witbanknews.co.za/116279/law-say-pornography-south-africa/

[xviii] Ultraviolett Stories. 2021. Wer löscht illegale Sexvideos im Netz? 1. Dezember. Verfügbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=bUO7A4AsFKI